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Gründerteam: Klaus Nolden und Ellen Ravens-Nolden Seit 1999 arbeiten wir als                freiberufliche Sozialarbeiter für         Wohnungsunternehmen in Berlin und  Brandenburg. Mitglieder und Mieter unserer Auftraggeber erhalten schnelle Hilfe, bei Bedarf mit Hausbesuch, Antragsunterstützung und  Behördenbegleitung.                                                                

Soziale und wirtschaftliche Not haben in der Hauptstadt vielfältige Gesichter. Oft, aber längst nicht immer, geht es ums Geld, das fehlt.     


Ist dagegen die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit von Mietern gefragt, sind fast immer Berliner JobCenter mit im Spiel. Und damit fangen die Probleme für Hilfesuchende erst wirklich an.  

Ob im Ost- oder Westteil der Stadt spielt keine Rolle. Alle JobCenter und Sozialämter in Berlin arbeiten mangelhaft. Es vergeht kein Tag in der Hauptstadt ohne rechtswidrige Verweigerung von einmaligen, erstmaligen oder laufend zustehenden Leistungen nach SGB II oder SGB XII, im Bezirk Lichtenberg genauso wie in Neukölln. 

Auf die qualifizierte und zeitnahe Bearbeitung von Notfällen wie Wohnungskündigungen wegen Mietschulden sind die Behörden nicht vorbereitet. Bei Anträgen auf Mietschuldübernahmen ist in Berlin deshalb ohne fachliche Begleitung Wohnungsverlust vorprogrammiert.             


JobCenter Lichtenberg in der Gotlindestraße







Im schönen Berliner Bezirk Treptow-Köpenick werden seit Anfang 2011 arbeitslose Mieter wahllos zur Kostensenkung und zum Umzug in billigere Wohnungen aufgefordert. Die Übernahme dann anfallender Umzugskosten verweigerte das Jobcenter Treptow - Köpenick bislang hartnäckig, jetzt hat das Sozialgericht Berlin dem rechtswidrigen Treiben der Behörde mit Urteil endlich ein Ende bereitet.    

Geklagt hatte eine arbeitslose Alleinerziehende mit Kind, die nach Trennung vom Ehegatten eine nach Ausführungsvorschrift Wohnen zu teure Wohnung bewohnte. Frau St. wurde von der Behörde zur Kostensenkung und zum Umzug aufgefordert. Nachdem ihr der Umzug in eine kleinere Wohnung gelungen war, lehnte die Behörde die Übernahme der Umzugskosten ab. 

Anfallende Umzugskosten müssen übernommen werden, wenn der Umzug durch die Aufforderung des JobCenters veranlasst wurde. Zu den notwendigen Umzugskosten zählen die Kosten für Transport, Packen, Benzin, die Anmietung eines vollkaskoversicherten Fahrzeugs und die Aufwendungen für die erforderliche Versorgung der benötigten Umzugshelfer.





 
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