Seit 1999 arbeiten wir als freiberufliche Sozialarbeiter für Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg. Mitglieder und Mieter unserer Auftraggeber erhalten schnelle Hilfe, bei Bedarf mit Hausbesuch, Antragsunterstützung und Behördenbegleitung.
Soziale und wirtschaftliche Not haben in der Hauptstadt vielfältige Gesichter. Oft, aber längst nicht immer, geht es ums Geld, das fehlt.
Ist dagegen die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit von Mietern gefragt, sind fast immer Berliner JobCenter mit im Spiel. Und damit fangen die Probleme für Hilfesuchende erst wirklich an.
Ob im Ost- oder Westteil der Stadt spielt keine Rolle. Alle JobCenter in Berlin arbeiten mangelhaft. So vergeht kein Tag in der Hauptstadt ohne rechtswidrige Verweigerung von einmaligen, erstmaligen oder laufend zustehenden Leistungen nach SGB II, im Bezirk Lichtenberg genauso wie in Neukölln.
Auf die qualifizierte und zeitnahe Bearbeitung von Notfällen wie Wohnungskündigungen wegen Mietschulden sind JobCenter nicht vorbereitet. Bei Anträgen auf Mietschuldübernahmen nach SGB II ist in Berlin deshalb ohne fachliche Begleitung Wohnungsverlust vorprogrammiert.
An Beweisen für fehlende oder falsche Beratung von Hilfesuchenden fehlt es nicht. Die hohe Anzahl von Widersprüchen zu ergangenen Bescheiden, die in den notorisch unterbesetzten Rechtsbehelfsstellen der JobCenter registriert werden, spottet jeder Beschreibung. So verzeichnete allein das JobCenter Berlin Neukölln im Jahre 2011 sage und schreibe 19327 Widersprüche.
In Treptow-Köpenick werden seit Anfang 2011 arbeitslose Mieter wahllos zur Kostensenkung und zum Umzug in billigere Wohnungen aufgefordert. Die Übernahme dann anfallender Umzugskosten verweigerte das Jobcenter Treptow - Köpenick bislang hartnäckig, bis das Sozialgericht Berlin jetzt dem rechtswidrigen Treiben der Behörde mit Urteil ein Ende bereitete.
Geklagt hatte eine arbeitslose Alleinerziehende mit Kind, die nach Trennung vom Ehegatten eine nach Ausführungsvorschrift Wohnen zu teure Wohnung bewohnte. Frau St. wurde von der Behörde zur Kostensenkung und zum Umzug aufgefordert. Nachdem ihr der Umzug in eine kleinere Wohnung gelungen war, lehnte die Behörde die Übernahme der Umzugskosten ab.
Anfallende Umzugskosten müssen übernommen werden, wenn der Umzug durch die Aufforderung des JobCenters veranlasst wurde. Zu den notwendigen Umzugskosten zählen die Kosten für Transport, Packen, Benzin, die Anmietung eines vollkaskoversicherten Fahrzeugs und die Aufwendungen für die erforderliche Versorgung der benötigten Umzugshelfer.